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Datenübermittlung (laut Bundesdatenschutzgesetz):
Ich/Wir willigen ein, dass das Kreditinstitut
der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme
(Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße
Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses
Kredits übermittelt.
Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht
vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme
einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener
Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen des Kreditinstitutes, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch meine/unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt
werden.
Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie(n) ich/wir das Kreditinstitut
zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Leasinggesellschaften,
Einzelhandels-, Versandhandels- oder sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig
Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Sie stellt diese Daten ihren
Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse
an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt nur
objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche
Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften
nicht enthalten.
Ich kann/Wir können Auskünfte bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden
gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA wird Ihnen mit der Vertragsannahmebestätigung
mitgeteilt.
Ich/Wir willigen ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die bis dahin zuständige
SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Verfahren enthält das Merkblatt,
das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Krediten und sonstigen Verpflichtungen der
KSV Kreditschutzvereinigung GmbH, Kronprinzenstrasse 28, 65185 Wiesbaden, Daten
des Kreditnehmers und etwaigen Mitschuldner über den Kreditbetrag, die Laufzeit,
den Ratenbeginn und die Abwicklung des Kredits unter den Voraussetzungen des §
24 Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative BDSG zu übermitteln. |